Fassung vom 16. Mai 2025
Vermittlungsvertrag
Ihre Basis für eine erfolgreiche Unternehmensvermittlung
1. Vertragsgegenstand
2. Pflichten des Verkäufers
3. Pflichten des Käufers
4. Pflichten des Auftragnehmers
5. Haftungsbegrenzung
6. Laufzeit und Kündigung
7. Sperrung des Auftraggebers
8. Schlussbestimmungen
Dieser Vermittlungsvertrag regelt die Nutzung des Online-Marktplatzes für Unternehmenstransaktionen von selvendo durch Verkäufer und Käufer. Der Online-Marktplatz für Unternehmenstransaktionen von selvendo richtet sich ausschließlich an Unternehmen (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern ab. Mit Abschluss dieses Vermittlungsvertrages bestätigen Sie, im Rahmen der Nutzung des Online-Marktplatzes als Unternehmer tätig zu werden.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die selvendo GmbH („Auftragnehmer“) bietet Dienstleistungen als Vermittler von Unternehmensnachfolgen, Unternehmensverkäufen und für den Generationenwechsel in der Unternehmensführung an („Unternehmenstransaktion“).
1.2 Der Auftragnehmer stellt dafür einen Online-Marktplatz zur Verfügung, auf dem Interessenten an Unternehmenstransaktionen (Verkäufer und Käufer) miteinander in Kontakt treten und Verträge über Unternehmenstransaktionen abschließen können. Der Auftragnehmer fungiert dabei ausschließlich als Anbieter des Online-Marktplatzes und ermöglicht den späteren Parteien einer potenziellen Unternehmenstransaktion die Kontaktaufnahme und den Vertragsschluss. Der Auftragnehmer unterstützt ausschließlich bei der Vertragsanbahnung und tritt durch seine Dienstleistungen nicht in wie auch immer gearteter Weise in die aufgrund seiner Dienstleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer angebahnten Vertragsverhältnisse mit ein.
1.3 „Verkäufer“ sind an einer Veräußerung eines Unternehmens („Kaufobjekt“) interessiert und beauftragt den Auftragnehmer, Kaufinteressenten nachzuweisen und/oder einen Kaufvertragsabschluss zu vermitteln.
1.4 „Käufer“ sind am Kauf eines Unternehmens interessiert und beauftragen den Auftragnehmer, potenzielle Kaufobjekte nachzuweisen und/oder einen Kaufvertragsabschluss zu vermitteln. Verkäufer und Käufer werden nachfolgend einheitlich als Auftraggeber bezeichnet. Auftraggeber können auch Makler sein, die im Auftrag eines Kunden ein Kaufobjekt entweder veräußern oder den Kauf potenzieller Kaufobjekte eruieren sollen.
1.5 Der Auftraggeber bzw. sein Stellvertreter handeln bei Abschluss dieses Vermittlungsvertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer. Die Parteien sind sich darüber im Klaren und einig, dass die Dienste des Auftragnehmers ausschließlich auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr zugeschnitten sind. Der Abschluss dieses Vermittlungsvertrags mit einem Verbraucher als Auftraggeber wird durch Auftragnehmer ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Pflichten des Verkäufers
2.1 Person des Verkäufers
2.1.1 Der Verkäufer ist die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter des Kaufgegenstandes, vertreten durch eine zur Stellvertretung bevollmächtigte natürliche Person. Der Verkäufer erklärt, zur Erteilung dieses Auftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.
2.1.2 Der Verkäufer kann auch eine natürliche Person sein, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer handelt.
2.2 Vermittlungsgebühr Verkäufer
2.2.1 Die Registrierung des Verkäufers auf dem Online-Marktplatz ist kostenfrei. Die Implementierung zusätzlicher, kostenpflichtiger Services („Premium-Services“) auf dem Online-Marktplatz bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Abschluss von Abonnements über Premium-Services ist Gegenstand einer gesonderten Beauftragung.
2.2.2 Der Verkäufer bezahlt dem Auftragnehmer für die Inanspruchnahme seines Online-Marktplatzes eine Vermittlungsgebühr. Diese setzt sich zusammen aus einer in jedem Falle zu entrichtenden Servicegebühr nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preise und einer erfolgsabhängigen Vermittlungsprovision.
2.2.3 Die Servicegebühr wird zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Sie wird mit zahlungspflichtiger Beauftragung der maßgeblichen Dienstleistungen fällig und ist zahlbar mittels Lastschriftmandat oder über eine der sonstigen angebotenen Zahlungsmethoden. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
2.2.4 Im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Auftragnehmer eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision des bei der jeweiligen Unternehmenstransaktion erzielten Kaufpreises in der jeweils vereinbarten Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.
2.2.5 „Kaufvertrag“ im Sinne dieses Vermittlungsvertrages ist der Abschluss eines Kauf-, Beteiligungs- oder Fusionsvertrages und/oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages, z. B. Kapitaleinlage oder Verpachtung. Ebenso zählen hierzu auch sämtliche Vereinbarungen über (i) die Veräußerung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Kaufobjekts; (ii) die Einbringung des Kaufobjekts in eine Gesellschaft, sowie jede Umwandlung, Reorganisation, Kooperation, Joint-Venture oder sonstige Form der Unternehmenszusammenführung mittels derer das Kaufobjekt ganz oder teilweise mittelbar oder unmittelbar mit einem Unternehmen eines oder mehrerer Erwerber verbunden wird; und (iii) jedes andere Geschäft, das einer Veräußerung des Kaufobjekts gleichkommt.
2.2.6 Als „Kaufvertrag“ im Sinne dieses Vertrags gilt auch die Vereinbarung eines Dienst- bzw. Arbeitsvertrages zwischen einem Käufer und dem Verkäufer anstelle oder neben dem Abschluss eines Vertrags über die ursprünglich evaluierte Unternehmenstransaktion. In diesem Fall richtet sich die Vermittlungsprovision nach dem vereinbarten Jahresbruttoentgelt. Geschuldet ist einmalig 1/3 des vereinbarten Jahresbruttoentgelts aus dem Dienst- bzw. Arbeitsvertrag.
2.2.7 „Kaufpreis“ ist dabei die im Kaufvertrag explizit ausgewiesene Gegenleistung zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie unten definiert). Als Kaufpreis im Sinne dieser Ziffer wird insbesondere auch die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer angesehen. Auf den Kaufpreis bzw. die sonstigen Leistungen für die Transaktion anfallende Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer) bleiben bei der Berechnung des für die Vermittlungsprovision relevanten zugrundeliegenden Kaufpreises unberücksichtigt. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder der weiteren Leistungen berühren den Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision nicht.
2.2.8 „Weitere Leistungen“ sind bei der Berechnung des für die Vermittlungsprovision relevanten zugrundeliegenden Kaufpreises mittelbare Kaufpreisbestandteile, die nicht als Kaufpreis im Vertrag explizit ausgewiesen werden, beispielsweise Earn-Out-Regelungen für zukünftige Kaufpreisanteile, Call- und Put-Optionen, Verkäuferdarlehen, Miet- oder Pachtverträge, Arbeitsverträge (die gemäß dieser Ziffer als Kaufvertrag anzusehen sind), Beraterverträge mit dem Verkäufer oder sonstige Verträge, die mit der Unternehmenstransaktion in Zusammenhang stehen, und zwar unabhängig davon, ob diese mit dem Verkäufer, mit dem Kaufobjekt, mit Gesellschaftern des Kaufobjekts, mit diesen nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG oder mit dem Kaufobjekt, den Gesellschaftern oder diesen nahestehenden Personen verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abgeschlossen werden und unabhängig davon, ob diese im Kaufvertrag oder in sonstigen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgeschlossenen bzw. bestehenden Verträgen vereinbart wurden.
Kommt die Transaktion mit einer Gegenleistung zustande, die weitere Leistungen enthält, die in einer festgeschriebenen Geldsumme oder einem festgeschriebenen geldwerten Vorteil bestehen („einmalige Verpflichtungen“), werden diese mit ihrem Barwert angerechnet.
Bestehen die weiteren Leistungen in einem Dauerschuldverhältnis, also einer befristeten Vereinbarung („wiederkehrende Leistungen“), ist der tatsächliche Wert, maximal jedoch der Wert der wiederkehrenden Leistungen in einem Dreijahreszeitraums, zugrunde zu legen. Stellt der Abschluss eines Dienst- bzw. Arbeitsvertrages gem. der Regelung unter Ziffer 2.2.5 die Hauptleistung dar, geht die speziellere Regelung unter Ziffer 2.2.6 dieser Regelung vor.
2.2.9 Soweit im Kaufvertrag eine potenzielle zukünftige Kaufpreisanpassung vorgesehen ist, die aber noch nicht summenmäßig beziffert ist, da die Höhe von zukünftigen Ereignissen abhängig ist (z.B. Earn-Out-Klausel), wird der Wert zugrunde gelegt, der nach den bei Vertragsschluss vorliegenden Planungen als realistische Planung angegeben wurde. Fehlt es an der Angabe einer realistischen Planung, ist das rechnerische Mittel zwischen dem „worst-case-scenario“ und dem „best-case-scenario“ einzubeziehen.
2.2.10 Soweit im Rahmen der Unternehmenstransaktion zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eine Call- oder Put-Option über weitere Gesellschaftsanteile vereinbart wird, steht dem Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt der Anteilsabtretung eine weitere Vermittlungsgebühr zu, deren Höhe sich nach dem Wert bzw. Betrag der Option bemisst, um den die Ausübung der Call- und Put-Option den Kaufpreis erhöht hat.
2.2.11 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrages einschließlich sämtlicher für den Vermittlungsvertrag relevanten Faktoren zu informieren. Der Verkäufer ist weiterhin verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine Abschrift des Kaufvertrages beziehungsweise der Vereinbarungen zu übermitteln, soweit diese für die Berechnung der Vermittlungsprovision von Bedeutung ist.
2.2.12 Basierend auf dem Kaufpreis stellt der Auftragnehmer dem Verkäufer eine Rechnung über die Vermittlungsprovision. Dabei gilt der in der Rechnung des Auftragnehmers festgestellte bzw. zu Grunde gelegte Kaufpreis als anerkannt, wenn der Verkäufer nicht binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Verkäufer auf diese Genehmigungsfiktion durch widerspruchslosen Fristablauf mit Rechnungsstellung nochmals explizit hinweisen. Die in Rechnung gestellte Vermittlungsgebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Der Eingang des Kaufpreises gilt auch als erfolgt, wenn die Zahlung des Kaufpreises an eine Bedingung geknüpft ist, deren Erfüllung allein durch den Verkäufer bewirkt werden kann, er diese Bedingung jedoch nicht oder nicht unverzüglich bewirkt.
2.2.13 Die Vermittlungsprovision ist auch dann fällig, wenn der Verkäufer bis zu 2 Jahre nach Beendigung des Vermittlungsvertrages mit einem Interessenten einen Kaufvertrag abschließt, der während der Laufzeit dieses Vertrages vom Auftraggeber zur Ansprache empfohlen bzw. benannt oder vom Auftragnehmer dem Verkäufer nachgewiesen wurde.
2.2.14 Der Verkäufer ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags mit dem Käufer beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Verkäufer diese Pflicht, so kann er dem Auftragnehmer nicht entgegenhalten, er habe von der Tätigkeit des Auftragnehmers nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
2.2.15 Weist der Auftragnehmer einen Käufer nach, mit dem der Verkäufer bereits vor Abschluss des Vermittlungsvertrages nachweislich die jeweilige Unternehmenstransaktion verhandelt hat oder ist der Käufer nachweislich unabhängig von der Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers vor dem Nachweis des Käufers durch den Auftragnehmer hinsichtlich der jeweiligen Unternehmenstransaktion an den Verkäufer herangetreten, obliegt es dem Verkäufer, den Nachweis des jeweiligen Käufers durch den Auftragnehmer in Textform zurückzuweisen. Nur, wenn der Verkäufer den Nachweis des jeweiligen Käufers durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, in Textform zurückgewiesen hat, entfällt der Anspruch auf die Vermittlungsprovision.
2.2.16 Wird der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer Aufwendungsersatz gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
2.2.17 Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch des Verkäufers Rechnungen für unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen an die an der Unternehmenstransaktion beteiligte Gesellschaft aus. In diesem Fall sind Gesellschaft und Verkäufer gesamtschuldnerisch zur Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet. Der Verkäufer wird, soweit zur steuerlich sachgerechten Abgrenzung von Aufwendungen erforderlich, die durch den Auftragnehmer gestellten Rechnungen gegebenenfalls (auch teilweise) entsprechend den im Innenverhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter(n) getroffenen Abreden weiterbelasten.
2.3 Informationspflicht des Verkäufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung dieses Vermittlungsvertrages berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Verkaufsabsicht.
3. Pflichten des Käufers
3.1 Person des Käufers
3.1.1 Der Käufer ist die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter einer an einem Unternehmenskauf interessierte juristischen Person, vertreten durch eine zur Stellvertretung bevollmächtigte natürliche Person. Der Käufer erklärt, zur Erteilung dieses Auftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.
3.1.2 Der Käufer kann auch eine natürliche Person sein, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer handelt.
3.2 Kostenfreiheit Käufer
Die Registrierung des Käufers auf dem Online-Marktplatz und die Vermittlung eines Unternehmens ist kostenfrei. Klarstellend bedeutet dies, dass dem Käufer für die Vermittlung des Unternehmenskauf keinerlei Vermittlungsprovisionen in Rechnung gestellt werden.
3.3 Weitere Pflichten
3.3.1 Der Käufer ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags mit dem Verkäufer beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat.
3.3.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrages einschließlich sämtlicher für den Vermittlungsvertrag relevanten Faktoren zu informieren. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine Abschrift des Kaufvertrages beziehungsweise der Vereinbarungen zu übermitteln, soweit diese für die Berechnung der Vermittlungsprovision von Bedeutung ist.
3.3.3 Wird der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Käufers vereitelt, hat der Käufer Aufwendungsersatz gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
3.3.4 Der Käufer verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung dieses Vermittlungsvertrages berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufabsicht.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1 Verkäufer und Käufer beauftragen den Auftragnehmer, Vermittlungsdienstleistungen hinsichtlich von Kaufobjekten zu erbringen.
4.2 Der Verkäufer ist mit Abschluss dieses Vermittlungsvertrages berechtigt, auf der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Plattform ein Online-Inserat nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Der Auftragnehmer wird das Inserat im Online-Marktplatz anzeigen. Der Auftragnehmer erbringt hierbei ausdrücklich Vermittlungsdienstleistungen als freier Online-Marktplatz.
4.3 Dem Käufer werden vom Auftragnehmer nach Abschluss dieses Vermittlungsvertrages Kaufobjekte angezeigt, die für den Käufer hinsichtlich einer Unternehmenstransaktion potenziell interessant sein können. Der Auftragnehmer kann hierfür vom Käufer für diesen relevante Kriterien hinsichtlich einer potenziellen Unternehmenstransaktion erfragen (z.B. potenzielles Transaktionsvolumen, Unternehmensgröße, Branchenzugehörigkeit, etc.).
4.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber zum Zwecke der Vermittlung von Unternehmenstransaktionen einen technisch geeigneten Online-Marktplatz zur Verfügung. Der Online-Marktplatz wird als „Software as a Service (SaaS)“ zur Verfügung gestellt, das heißt der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen logisch separierten Account zum Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. Für die Nutzung des Online-Marktplatzes benötigt der Auftraggeber einen aktuellen Standardwebbrowser. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für eine sichere und schnelle Internetverbindung verantwortlich.
4.5 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Online-Marktplatz mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99 % des jeweiligen Kalendermonats zur Verfügung stellen (nachfolgend „Mindestverfügbarkeit“). Verfügbar ist der Online-Marktplatz in diesem Zusammenhang, wenn zwischen den Servern, auf denen der Online-Marktplatz gehostet wird, und dem Übergabepunkt zum Internet eine ununterbrochene Verbindung besteht und der Auftraggeber in der Lage ist, sich anzumelden und Zugriff auf den Online-Marktplatz hat.
4.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Online-Marktplatz verarbeiteten Daten regelmäßig bei sich zu sichern.
4.7 Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages keine Beratungsdienstleistung.
5. Haftungsbegrenzung
5.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
5.2 Für die vorgenannten Fälle begrenzter Haftung wird diese zusätzlich der Höhe nach pro Vertragsjahr auf 25.000 Euro begrenzt.
5.3 Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.
5.5 Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Dieser Vermittlungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Textform und wird mit Zugang bei der jeweils anderen Partei wirksam. Die Kündigung durch den Auftraggeber kann auch durch die Betätigung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche in der Accountverwaltung des Auftraggebers erklärt werden.
6.2 Durch die Kündigung wird der Vermittlungsvertrag mit Wirkung für die Zukunft beendet. Der Auftraggeber ist infolge der Kündigung nicht dazu berechtigt, eine bereits geleistete Servicegebühr – auch nicht anteilig – zurückzufordern.
6.3 Dieser Vermittlungsvertrag endet mit Abschluss der vertragsgegenständlichen Unternehmenstransaktion. Den Abschluss der Unternehmenstransaktion kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform oder durch Nutzung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche in der Accountverwaltung des Auftraggebers erklären.
6.4 Nach dem Zugang der Kündigung dieses Vermittlungsvertrags oder der Kundgabe des Abschlusses der Unternehmenstransaktion deaktiviert und archiviert der Auftragnehmer den Benutzeraccount des Auftraggebers. Eine Löschung des Benutzeraccounts erfolgt erst nach Ablauf aller gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen.
7. Sperrung des Auftraggebers
7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diesen Vermittlungsvertrag temporär oder dauerhaft zu sperren. Weitere gesetzliche und vertragliche Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Infolge der Sperrung des Auftraggebers deaktiviert und archiviert der Auftragnehmer den Benutzeraccount des Auftraggebers. Eine Löschung des Benutzeraccounts erfolgt erst nach Ablauf aller gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen.
7.2 Ein schwerer Verstoß gegen diesen Vermittlungsvertrag im Sinne von Ziffer 7.1 liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dahingehend vorliegen, dass der Auftraggeber die Plattform nutzt, ohne ein ernsthaftes Interesse an einer Transaktion zu haben, versucht, die Pflicht zur Entrichtung der Erfolgsvergütung direkt oder indirekt zu umgehen, oder gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag verstößt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vermittlungsvertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien über den Vertragsgegenstand dar. Vereinbarungen hinsichtlich der Behandlung vertraulicher Informationen durch Auftragnehmer bleiben einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung vorbehalten. Weitere mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
8.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform oder der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.3 Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, nicht-ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.
Fassung vom 16. Mai 2025
Vermittlungsvertrag
Ihre Basis für eine erfolgreiche Unternehmensvermittlung
Dieser Vermittlungsvertrag regelt die Nutzung des Online-Marktplatzes für Unternehmenstransaktionen von selvendo durch Verkäufer und Käufer. Der Online-Marktplatz für Unternehmenstransaktionen von selvendo richtet sich ausschließlich an Unternehmen (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern ab. Mit Abschluss dieses Vermittlungsvertrages bestätigen Sie, im Rahmen der Nutzung des Online-Marktplatzes als Unternehmer tätig zu werden.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die selvendo GmbH („Auftragnehmer“) bietet Dienstleistungen als Vermittler von Unternehmensnachfolgen, Unternehmensverkäufen und für den Generationenwechsel in der Unternehmensführung an („Unternehmenstransaktion“).
1.2 Der Auftragnehmer stellt dafür einen Online-Marktplatz zur Verfügung, auf dem Interessenten an Unternehmenstransaktionen (Verkäufer und Käufer) miteinander in Kontakt treten und Verträge über Unternehmenstransaktionen abschließen können. Der Auftragnehmer fungiert dabei ausschließlich als Anbieter des Online-Marktplatzes und ermöglicht den späteren Parteien einer potenziellen Unternehmenstransaktion die Kontaktaufnahme und den Vertragsschluss. Der Auftragnehmer unterstützt ausschließlich bei der Vertragsanbahnung und tritt durch seine Dienstleistungen nicht in wie auch immer gearteter Weise in die aufgrund seiner Dienstleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer angebahnten Vertragsverhältnisse mit ein.
1.3 „Verkäufer“ sind an einer Veräußerung eines Unternehmens („Kaufobjekt“) interessiert und beauftragt den Auftragnehmer, Kaufinteressenten nachzuweisen und/oder einen Kaufvertragsabschluss zu vermitteln.
1.4 „Käufer“ sind am Kauf eines Unternehmens interessiert und beauftragen den Auftragnehmer, potenzielle Kaufobjekte nachzuweisen und/oder einen Kaufvertragsabschluss zu vermitteln. Verkäufer und Käufer werden nachfolgend einheitlich als Auftraggeber bezeichnet. Auftraggeber können auch Makler sein, die im Auftrag eines Kunden ein Kaufobjekt entweder veräußern oder den Kauf potenzieller Kaufobjekte eruieren sollen.
1.5 Der Auftraggeber bzw. sein Stellvertreter handeln bei Abschluss dieses Vermittlungsvertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer. Die Parteien sind sich darüber im Klaren und einig, dass die Dienste des Auftragnehmers ausschließlich auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr zugeschnitten sind. Der Abschluss dieses Vermittlungsvertrags mit einem Verbraucher als Auftraggeber wird durch Auftragnehmer ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Pflichten des Verkäufers
2.1 Person des Verkäufers
2.1.1 Der Verkäufer ist die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter des Kaufgegenstandes, vertreten durch eine zur Stellvertretung bevollmächtigte natürliche Person. Der Verkäufer erklärt, zur Erteilung dieses Auftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.
2.1.2 Der Verkäufer kann auch eine natürliche Person sein, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer handelt.
2.2 Vermittlungsgebühr Verkäufer
2.2.1 Die Registrierung des Verkäufers auf dem Online-Marktplatz ist kostenfrei. Die Implementierung zusätzlicher, kostenpflichtiger Services („Premium-Services“) auf dem Online-Marktplatz bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Abschluss von Abonnements über Premium-Services ist Gegenstand einer gesonderten Beauftragung.
2.2.2 Der Verkäufer bezahlt dem Auftragnehmer für die Inanspruchnahme seines Online-Marktplatzes eine Vermittlungsgebühr. Diese setzt sich zusammen aus einer in jedem Falle zu entrichtenden Servicegebühr nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preise und einer erfolgsabhängigen Vermittlungsprovision.
2.2.3 Die Servicegebühr wird zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Sie wird mit zahlungspflichtiger Beauftragung der maßgeblichen Dienstleistungen fällig und ist zahlbar mittels Lastschriftmandat oder über eine der sonstigen angebotenen Zahlungsmethoden. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
2.2.4 Im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Auftragnehmer eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision des bei der jeweiligen Unternehmenstransaktion erzielten Kaufpreises in der jeweils vereinbarten Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.
2.2.5 „Kaufvertrag“ im Sinne dieses Vermittlungsvertrages ist der Abschluss eines Kauf-, Beteiligungs- oder Fusionsvertrages und/oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages, z. B. Kapitaleinlage oder Verpachtung. Ebenso zählen hierzu auch sämtliche Vereinbarungen über (i) die Veräußerung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Kaufobjekts; (ii) die Einbringung des Kaufobjekts in eine Gesellschaft, sowie jede Umwandlung, Reorganisation, Kooperation, Joint-Venture oder sonstige Form der Unternehmenszusammenführung mittels derer das Kaufobjekt ganz oder teilweise mittelbar oder unmittelbar mit einem Unternehmen eines oder mehrerer Erwerber verbunden wird; und (iii) jedes andere Geschäft, das einer Veräußerung des Kaufobjekts gleichkommt.
2.2.6 Als „Kaufvertrag“ im Sinne dieses Vertrags gilt auch die Vereinbarung eines Dienst- bzw. Arbeitsvertrages zwischen einem Käufer und dem Verkäufer anstelle oder neben dem Abschluss eines Vertrags über die ursprünglich evaluierte Unternehmenstransaktion. In diesem Fall richtet sich die Vermittlungsprovision nach dem vereinbarten Jahresbruttoentgelt. Geschuldet ist einmalig 1/3 des vereinbarten Jahresbruttoentgelts aus dem Dienst- bzw. Arbeitsvertrag.
2.2.7 „Kaufpreis“ ist dabei die im Kaufvertrag explizit ausgewiesene Gegenleistung zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie unten definiert). Als Kaufpreis im Sinne dieser Ziffer wird insbesondere auch die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer angesehen. Auf den Kaufpreis bzw. die sonstigen Leistungen für die Transaktion anfallende Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer) bleiben bei der Berechnung des für die Vermittlungsprovision relevanten zugrundeliegenden Kaufpreises unberücksichtigt. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder der weiteren Leistungen berühren den Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision nicht.
2.2.8 „Weitere Leistungen“ sind bei der Berechnung des für die Vermittlungsprovision relevanten zugrundeliegenden Kaufpreises mittelbare Kaufpreisbestandteile, die nicht als Kaufpreis im Vertrag explizit ausgewiesen werden, beispielsweise Earn-Out-Regelungen für zukünftige Kaufpreisanteile, Call- und Put-Optionen, Verkäuferdarlehen, Miet- oder Pachtverträge, Arbeitsverträge (die gemäß dieser Ziffer als Kaufvertrag anzusehen sind), Beraterverträge mit dem Verkäufer oder sonstige Verträge, die mit der Unternehmenstransaktion in Zusammenhang stehen, und zwar unabhängig davon, ob diese mit dem Verkäufer, mit dem Kaufobjekt, mit Gesellschaftern des Kaufobjekts, mit diesen nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG oder mit dem Kaufobjekt, den Gesellschaftern oder diesen nahestehenden Personen verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abgeschlossen werden und unabhängig davon, ob diese im Kaufvertrag oder in sonstigen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgeschlossenen bzw. bestehenden Verträgen vereinbart wurden.
Kommt die Transaktion mit einer Gegenleistung zustande, die weitere Leistungen enthält, die in einer festgeschriebenen Geldsumme oder einem festgeschriebenen geldwerten Vorteil bestehen („einmalige Verpflichtungen“), werden diese mit ihrem Barwert angerechnet.
Bestehen die weiteren Leistungen in einem Dauerschuldverhältnis, also einer befristeten Vereinbarung („wiederkehrende Leistungen“), ist der tatsächliche Wert, maximal jedoch der Wert der wiederkehrenden Leistungen in einem Dreijahreszeitraums, zugrunde zu legen. Stellt der Abschluss eines Dienst- bzw. Arbeitsvertrages gem. der Regelung unter Ziffer 2.2.5 die Hauptleistung dar, geht die speziellere Regelung unter Ziffer 2.2.6 dieser Regelung vor.
2.2.9 Soweit im Kaufvertrag eine potenzielle zukünftige Kaufpreisanpassung vorgesehen ist, die aber noch nicht summenmäßig beziffert ist, da die Höhe von zukünftigen Ereignissen abhängig ist (z.B. Earn-Out-Klausel), wird der Wert zugrunde gelegt, der nach den bei Vertragsschluss vorliegenden Planungen als realistische Planung angegeben wurde. Fehlt es an der Angabe einer realistischen Planung, ist das rechnerische Mittel zwischen dem „worst-case-scenario“ und dem „best-case-scenario“ einzubeziehen.
2.2.10 Soweit im Rahmen der Unternehmenstransaktion zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eine Call- oder Put-Option über weitere Gesellschaftsanteile vereinbart wird, steht dem Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt der Anteilsabtretung eine weitere Vermittlungsgebühr zu, deren Höhe sich nach dem Wert bzw. Betrag der Option bemisst, um den die Ausübung der Call- und Put-Option den Kaufpreis erhöht hat.
2.2.11 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrages einschließlich sämtlicher für den Vermittlungsvertrag relevanten Faktoren zu informieren. Der Verkäufer ist weiterhin verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine Abschrift des Kaufvertrages beziehungsweise der Vereinbarungen zu übermitteln, soweit diese für die Berechnung der Vermittlungsprovision von Bedeutung ist.
2.2.12 Basierend auf dem Kaufpreis stellt der Auftragnehmer dem Verkäufer eine Rechnung über die Vermittlungsprovision. Dabei gilt der in der Rechnung des Auftragnehmers festgestellte bzw. zu Grunde gelegte Kaufpreis als anerkannt, wenn der Verkäufer nicht binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Verkäufer auf diese Genehmigungsfiktion durch widerspruchslosen Fristablauf mit Rechnungsstellung nochmals explizit hinweisen. Die in Rechnung gestellte Vermittlungsgebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Der Eingang des Kaufpreises gilt auch als erfolgt, wenn die Zahlung des Kaufpreises an eine Bedingung geknüpft ist, deren Erfüllung allein durch den Verkäufer bewirkt werden kann, er diese Bedingung jedoch nicht oder nicht unverzüglich bewirkt.
2.2.13 Die Vermittlungsprovision ist auch dann fällig, wenn der Verkäufer bis zu 2 Jahre nach Beendigung des Vermittlungsvertrages mit einem Interessenten einen Kaufvertrag abschließt, der während der Laufzeit dieses Vertrages vom Auftraggeber zur Ansprache empfohlen bzw. benannt oder vom Auftragnehmer dem Verkäufer nachgewiesen wurde.
2.2.14 Der Verkäufer ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags mit dem Käufer beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Verkäufer diese Pflicht, so kann er dem Auftragnehmer nicht entgegenhalten, er habe von der Tätigkeit des Auftragnehmers nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
2.2.15 Weist der Auftragnehmer einen Käufer nach, mit dem der Verkäufer bereits vor Abschluss des Vermittlungsvertrages nachweislich die jeweilige Unternehmenstransaktion verhandelt hat oder ist der Käufer nachweislich unabhängig von der Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers vor dem Nachweis des Käufers durch den Auftragnehmer hinsichtlich der jeweiligen Unternehmenstransaktion an den Verkäufer herangetreten, obliegt es dem Verkäufer, den Nachweis des jeweiligen Käufers durch den Auftragnehmer in Textform zurückzuweisen. Nur, wenn der Verkäufer den Nachweis des jeweiligen Käufers durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, in Textform zurückgewiesen hat, entfällt der Anspruch auf die Vermittlungsprovision.
2.2.16 Wird der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer Aufwendungsersatz gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
2.2.17 Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch des Verkäufers Rechnungen für unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen an die an der Unternehmenstransaktion beteiligte Gesellschaft aus. In diesem Fall sind Gesellschaft und Verkäufer gesamtschuldnerisch zur Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet. Der Verkäufer wird, soweit zur steuerlich sachgerechten Abgrenzung von Aufwendungen erforderlich, die durch den Auftragnehmer gestellten Rechnungen gegebenenfalls (auch teilweise) entsprechend den im Innenverhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter(n) getroffenen Abreden weiterbelasten.
2.3 Informationspflicht des Verkäufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung dieses Vermittlungsvertrages berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Verkaufsabsicht.
3. Pflichten des Käufers
3.1 Person des Käufers
3.1.1 Der Käufer ist die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter einer an einem Unternehmenskauf interessierte juristischen Person, vertreten durch eine zur Stellvertretung bevollmächtigte natürliche Person. Der Käufer erklärt, zur Erteilung dieses Auftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.
3.1.2 Der Käufer kann auch eine natürliche Person sein, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer handelt.
3.2 Kostenfreiheit Käufer
Die Registrierung des Käufers auf dem Online-Marktplatz und die Vermittlung eines Unternehmens ist kostenfrei. Klarstellend bedeutet dies, dass dem Käufer für die Vermittlung des Unternehmenskauf keinerlei Vermittlungsprovisionen in Rechnung gestellt werden.
3.3 Weitere Pflichten
3.3.1 Der Käufer ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags mit dem Verkäufer beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat.
3.3.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrages einschließlich sämtlicher für den Vermittlungsvertrag relevanten Faktoren zu informieren. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine Abschrift des Kaufvertrages beziehungsweise der Vereinbarungen zu übermitteln, soweit diese für die Berechnung der Vermittlungsprovision von Bedeutung ist.
3.3.3 Wird der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Käufers vereitelt, hat der Käufer Aufwendungsersatz gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
3.3.4 Der Käufer verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung dieses Vermittlungsvertrages berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufabsicht.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1 Verkäufer und Käufer beauftragen den Auftragnehmer, Vermittlungsdienstleistungen hinsichtlich von Kaufobjekten zu erbringen.
4.2 Der Verkäufer ist mit Abschluss dieses Vermittlungsvertrages berechtigt, auf der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Plattform ein Online-Inserat nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Der Auftragnehmer wird das Inserat im Online-Marktplatz anzeigen. Der Auftragnehmer erbringt hierbei ausdrücklich Vermittlungsdienstleistungen als freier Online-Marktplatz.
4.3 Dem Käufer werden vom Auftragnehmer nach Abschluss dieses Vermittlungsvertrages Kaufobjekte angezeigt, die für den Käufer hinsichtlich einer Unternehmenstransaktion potenziell interessant sein können. Der Auftragnehmer kann hierfür vom Käufer für diesen relevante Kriterien hinsichtlich einer potenziellen Unternehmenstransaktion erfragen (z.B. potenzielles Transaktionsvolumen, Unternehmensgröße, Branchenzugehörigkeit, etc.).
4.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber zum Zwecke der Vermittlung von Unternehmenstransaktionen einen technisch geeigneten Online-Marktplatz zur Verfügung. Der Online-Marktplatz wird als „Software as a Service (SaaS)“ zur Verfügung gestellt, das heißt der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen logisch separierten Account zum Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. Für die Nutzung des Online-Marktplatzes benötigt der Auftraggeber einen aktuellen Standardwebbrowser. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für eine sichere und schnelle Internetverbindung verantwortlich.
4.5 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Online-Marktplatz mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99 % des jeweiligen Kalendermonats zur Verfügung stellen (nachfolgend „Mindestverfügbarkeit“). Verfügbar ist der Online-Marktplatz in diesem Zusammenhang, wenn zwischen den Servern, auf denen der Online-Marktplatz gehostet wird, und dem Übergabepunkt zum Internet eine ununterbrochene Verbindung besteht und der Auftraggeber in der Lage ist, sich anzumelden und Zugriff auf den Online-Marktplatz hat.
4.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Online-Marktplatz verarbeiteten Daten regelmäßig bei sich zu sichern.
4.7 Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages keine Beratungsdienstleistung.
5. Haftungsbegrenzung
5.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
5.2 Für die vorgenannten Fälle begrenzter Haftung wird diese zusätzlich der Höhe nach pro Vertragsjahr auf 25.000 Euro begrenzt.
5.3 Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.
5.5 Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Dieser Vermittlungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Textform und wird mit Zugang bei der jeweils anderen Partei wirksam. Die Kündigung durch den Auftraggeber kann auch durch die Betätigung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche in der Accountverwaltung des Auftraggebers erklärt werden.
6.2 Durch die Kündigung wird der Vermittlungsvertrag mit Wirkung für die Zukunft beendet. Der Auftraggeber ist infolge der Kündigung nicht dazu berechtigt, eine bereits geleistete Servicegebühr – auch nicht anteilig – zurückzufordern.
6.3 Dieser Vermittlungsvertrag endet mit Abschluss der vertragsgegenständlichen Unternehmenstransaktion. Den Abschluss der Unternehmenstransaktion kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform oder durch Nutzung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche in der Accountverwaltung des Auftraggebers erklären.
6.4 Nach dem Zugang der Kündigung dieses Vermittlungsvertrags oder der Kundgabe des Abschlusses der Unternehmenstransaktion deaktiviert und archiviert der Auftragnehmer den Benutzeraccount des Auftraggebers. Eine Löschung des Benutzeraccounts erfolgt erst nach Ablauf aller gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen.
7. Sperrung des Auftraggebers
7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diesen Vermittlungsvertrag temporär oder dauerhaft zu sperren. Weitere gesetzliche und vertragliche Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Infolge der Sperrung des Auftraggebers deaktiviert und archiviert der Auftragnehmer den Benutzeraccount des Auftraggebers. Eine Löschung des Benutzeraccounts erfolgt erst nach Ablauf aller gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen.
7.2 Ein schwerer Verstoß gegen diesen Vermittlungsvertrag im Sinne von Ziffer 7.1 liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dahingehend vorliegen, dass der Auftraggeber die Plattform nutzt, ohne ein ernsthaftes Interesse an einer Transaktion zu haben, versucht, die Pflicht zur Entrichtung der Erfolgsvergütung direkt oder indirekt zu umgehen, oder gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag verstößt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vermittlungsvertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien über den Vertragsgegenstand dar. Vereinbarungen hinsichtlich der Behandlung vertraulicher Informationen durch Auftragnehmer bleiben einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung vorbehalten. Weitere mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
8.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform oder der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.3 Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, nicht-ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.
Fassung vom 16. Mai 2025
Vermittlungsvertrag
Ihre Basis für eine erfolgreiche Unternehmensvermittlung
Dieser Vermittlungsvertrag regelt die Nutzung des Online-Marktplatzes für Unternehmenstransaktionen von selvendo durch Verkäufer und Käufer. Der Online-Marktplatz für Unternehmenstransaktionen von selvendo richtet sich ausschließlich an Unternehmen (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern ab. Mit Abschluss dieses Vermittlungsvertrages bestätigen Sie, im Rahmen der Nutzung des Online-Marktplatzes als Unternehmer tätig zu werden.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die selvendo GmbH („Auftragnehmer“) bietet Dienstleistungen als Vermittler von Unternehmensnachfolgen, Unternehmensverkäufen und für den Generationenwechsel in der Unternehmensführung an („Unternehmenstransaktion“).
1.2 Der Auftragnehmer stellt dafür einen Online-Marktplatz zur Verfügung, auf dem Interessenten an Unternehmenstransaktionen (Verkäufer und Käufer) miteinander in Kontakt treten und Verträge über Unternehmenstransaktionen abschließen können. Der Auftragnehmer fungiert dabei ausschließlich als Anbieter des Online-Marktplatzes und ermöglicht den späteren Parteien einer potenziellen Unternehmenstransaktion die Kontaktaufnahme und den Vertragsschluss. Der Auftragnehmer unterstützt ausschließlich bei der Vertragsanbahnung und tritt durch seine Dienstleistungen nicht in wie auch immer gearteter Weise in die aufgrund seiner Dienstleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer angebahnten Vertragsverhältnisse mit ein.
1.3 „Verkäufer“ sind an einer Veräußerung eines Unternehmens („Kaufobjekt“) interessiert und beauftragt den Auftragnehmer, Kaufinteressenten nachzuweisen und/oder einen Kaufvertragsabschluss zu vermitteln.
1.4 „Käufer“ sind am Kauf eines Unternehmens interessiert und beauftragen den Auftragnehmer, potenzielle Kaufobjekte nachzuweisen und/oder einen Kaufvertragsabschluss zu vermitteln. Verkäufer und Käufer werden nachfolgend einheitlich als Auftraggeber bezeichnet. Auftraggeber können auch Makler sein, die im Auftrag eines Kunden ein Kaufobjekt entweder veräußern oder den Kauf potenzieller Kaufobjekte eruieren sollen.
1.5 Der Auftraggeber bzw. sein Stellvertreter handeln bei Abschluss dieses Vermittlungsvertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer. Die Parteien sind sich darüber im Klaren und einig, dass die Dienste des Auftragnehmers ausschließlich auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr zugeschnitten sind. Der Abschluss dieses Vermittlungsvertrags mit einem Verbraucher als Auftraggeber wird durch Auftragnehmer ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Pflichten des Verkäufers
2.1 Person des Verkäufers
2.1.1 Der Verkäufer ist die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter des Kaufgegenstandes, vertreten durch eine zur Stellvertretung bevollmächtigte natürliche Person. Der Verkäufer erklärt, zur Erteilung dieses Auftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.
2.1.2 Der Verkäufer kann auch eine natürliche Person sein, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer handelt.
2.2 Vermittlungsgebühr Verkäufer
2.2.1 Die Registrierung des Verkäufers auf dem Online-Marktplatz ist kostenfrei. Die Implementierung zusätzlicher, kostenpflichtiger Services („Premium-Services“) auf dem Online-Marktplatz bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Abschluss von Abonnements über Premium-Services ist Gegenstand einer gesonderten Beauftragung.
2.2.2 Der Verkäufer bezahlt dem Auftragnehmer für die Inanspruchnahme seines Online-Marktplatzes eine Vermittlungsgebühr. Diese setzt sich zusammen aus einer in jedem Falle zu entrichtenden Servicegebühr nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preise und einer erfolgsabhängigen Vermittlungsprovision.
2.2.3 Die Servicegebühr wird zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Sie wird mit zahlungspflichtiger Beauftragung der maßgeblichen Dienstleistungen fällig und ist zahlbar mittels Lastschriftmandat oder über eine der sonstigen angebotenen Zahlungsmethoden. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
2.2.4 Im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Auftragnehmer eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision des bei der jeweiligen Unternehmenstransaktion erzielten Kaufpreises in der jeweils vereinbarten Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.
2.2.5 „Kaufvertrag“ im Sinne dieses Vermittlungsvertrages ist der Abschluss eines Kauf-, Beteiligungs- oder Fusionsvertrages und/oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages, z. B. Kapitaleinlage oder Verpachtung. Ebenso zählen hierzu auch sämtliche Vereinbarungen über (i) die Veräußerung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Kaufobjekts; (ii) die Einbringung des Kaufobjekts in eine Gesellschaft, sowie jede Umwandlung, Reorganisation, Kooperation, Joint-Venture oder sonstige Form der Unternehmenszusammenführung mittels derer das Kaufobjekt ganz oder teilweise mittelbar oder unmittelbar mit einem Unternehmen eines oder mehrerer Erwerber verbunden wird; und (iii) jedes andere Geschäft, das einer Veräußerung des Kaufobjekts gleichkommt.
2.2.6 Als „Kaufvertrag“ im Sinne dieses Vertrags gilt auch die Vereinbarung eines Dienst- bzw. Arbeitsvertrages zwischen einem Käufer und dem Verkäufer anstelle oder neben dem Abschluss eines Vertrags über die ursprünglich evaluierte Unternehmenstransaktion. In diesem Fall richtet sich die Vermittlungsprovision nach dem vereinbarten Jahresbruttoentgelt. Geschuldet ist einmalig 1/3 des vereinbarten Jahresbruttoentgelts aus dem Dienst- bzw. Arbeitsvertrag.
2.2.7 „Kaufpreis“ ist dabei die im Kaufvertrag explizit ausgewiesene Gegenleistung zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie unten definiert). Als Kaufpreis im Sinne dieser Ziffer wird insbesondere auch die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer angesehen. Auf den Kaufpreis bzw. die sonstigen Leistungen für die Transaktion anfallende Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer) bleiben bei der Berechnung des für die Vermittlungsprovision relevanten zugrundeliegenden Kaufpreises unberücksichtigt. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder der weiteren Leistungen berühren den Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision nicht.
2.2.8 „Weitere Leistungen“ sind bei der Berechnung des für die Vermittlungsprovision relevanten zugrundeliegenden Kaufpreises mittelbare Kaufpreisbestandteile, die nicht als Kaufpreis im Vertrag explizit ausgewiesen werden, beispielsweise Earn-Out-Regelungen für zukünftige Kaufpreisanteile, Call- und Put-Optionen, Verkäuferdarlehen, Miet- oder Pachtverträge, Arbeitsverträge (die gemäß dieser Ziffer als Kaufvertrag anzusehen sind), Beraterverträge mit dem Verkäufer oder sonstige Verträge, die mit der Unternehmenstransaktion in Zusammenhang stehen, und zwar unabhängig davon, ob diese mit dem Verkäufer, mit dem Kaufobjekt, mit Gesellschaftern des Kaufobjekts, mit diesen nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG oder mit dem Kaufobjekt, den Gesellschaftern oder diesen nahestehenden Personen verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abgeschlossen werden und unabhängig davon, ob diese im Kaufvertrag oder in sonstigen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgeschlossenen bzw. bestehenden Verträgen vereinbart wurden.
Kommt die Transaktion mit einer Gegenleistung zustande, die weitere Leistungen enthält, die in einer festgeschriebenen Geldsumme oder einem festgeschriebenen geldwerten Vorteil bestehen („einmalige Verpflichtungen“), werden diese mit ihrem Barwert angerechnet.
Bestehen die weiteren Leistungen in einem Dauerschuldverhältnis, also einer befristeten Vereinbarung („wiederkehrende Leistungen“), ist der tatsächliche Wert, maximal jedoch der Wert der wiederkehrenden Leistungen in einem Dreijahreszeitraums, zugrunde zu legen. Stellt der Abschluss eines Dienst- bzw. Arbeitsvertrages gem. der Regelung unter Ziffer 2.2.5 die Hauptleistung dar, geht die speziellere Regelung unter Ziffer 2.2.6 dieser Regelung vor.
2.2.9 Soweit im Kaufvertrag eine potenzielle zukünftige Kaufpreisanpassung vorgesehen ist, die aber noch nicht summenmäßig beziffert ist, da die Höhe von zukünftigen Ereignissen abhängig ist (z.B. Earn-Out-Klausel), wird der Wert zugrunde gelegt, der nach den bei Vertragsschluss vorliegenden Planungen als realistische Planung angegeben wurde. Fehlt es an der Angabe einer realistischen Planung, ist das rechnerische Mittel zwischen dem „worst-case-scenario“ und dem „best-case-scenario“ einzubeziehen.
2.2.10 Soweit im Rahmen der Unternehmenstransaktion zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eine Call- oder Put-Option über weitere Gesellschaftsanteile vereinbart wird, steht dem Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt der Anteilsabtretung eine weitere Vermittlungsgebühr zu, deren Höhe sich nach dem Wert bzw. Betrag der Option bemisst, um den die Ausübung der Call- und Put-Option den Kaufpreis erhöht hat.
2.2.11 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrages einschließlich sämtlicher für den Vermittlungsvertrag relevanten Faktoren zu informieren. Der Verkäufer ist weiterhin verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine Abschrift des Kaufvertrages beziehungsweise der Vereinbarungen zu übermitteln, soweit diese für die Berechnung der Vermittlungsprovision von Bedeutung ist.
2.2.12 Basierend auf dem Kaufpreis stellt der Auftragnehmer dem Verkäufer eine Rechnung über die Vermittlungsprovision. Dabei gilt der in der Rechnung des Auftragnehmers festgestellte bzw. zu Grunde gelegte Kaufpreis als anerkannt, wenn der Verkäufer nicht binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Verkäufer auf diese Genehmigungsfiktion durch widerspruchslosen Fristablauf mit Rechnungsstellung nochmals explizit hinweisen. Die in Rechnung gestellte Vermittlungsgebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Der Eingang des Kaufpreises gilt auch als erfolgt, wenn die Zahlung des Kaufpreises an eine Bedingung geknüpft ist, deren Erfüllung allein durch den Verkäufer bewirkt werden kann, er diese Bedingung jedoch nicht oder nicht unverzüglich bewirkt.
2.2.13 Die Vermittlungsprovision ist auch dann fällig, wenn der Verkäufer bis zu 2 Jahre nach Beendigung des Vermittlungsvertrages mit einem Interessenten einen Kaufvertrag abschließt, der während der Laufzeit dieses Vertrages vom Auftraggeber zur Ansprache empfohlen bzw. benannt oder vom Auftragnehmer dem Verkäufer nachgewiesen wurde.
2.2.14 Der Verkäufer ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags mit dem Käufer beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Verkäufer diese Pflicht, so kann er dem Auftragnehmer nicht entgegenhalten, er habe von der Tätigkeit des Auftragnehmers nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
2.2.15 Weist der Auftragnehmer einen Käufer nach, mit dem der Verkäufer bereits vor Abschluss des Vermittlungsvertrages nachweislich die jeweilige Unternehmenstransaktion verhandelt hat oder ist der Käufer nachweislich unabhängig von der Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers vor dem Nachweis des Käufers durch den Auftragnehmer hinsichtlich der jeweiligen Unternehmenstransaktion an den Verkäufer herangetreten, obliegt es dem Verkäufer, den Nachweis des jeweiligen Käufers durch den Auftragnehmer in Textform zurückzuweisen. Nur, wenn der Verkäufer den Nachweis des jeweiligen Käufers durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, in Textform zurückgewiesen hat, entfällt der Anspruch auf die Vermittlungsprovision.
2.2.16 Wird der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer Aufwendungsersatz gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
2.2.17 Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch des Verkäufers Rechnungen für unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen an die an der Unternehmenstransaktion beteiligte Gesellschaft aus. In diesem Fall sind Gesellschaft und Verkäufer gesamtschuldnerisch zur Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet. Der Verkäufer wird, soweit zur steuerlich sachgerechten Abgrenzung von Aufwendungen erforderlich, die durch den Auftragnehmer gestellten Rechnungen gegebenenfalls (auch teilweise) entsprechend den im Innenverhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter(n) getroffenen Abreden weiterbelasten.
2.3 Informationspflicht des Verkäufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung dieses Vermittlungsvertrages berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Verkaufsabsicht.
3. Pflichten des Käufers
3.1 Person des Käufers
3.1.1 Der Käufer ist die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter einer an einem Unternehmenskauf interessierte juristischen Person, vertreten durch eine zur Stellvertretung bevollmächtigte natürliche Person. Der Käufer erklärt, zur Erteilung dieses Auftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.
3.1.2 Der Käufer kann auch eine natürliche Person sein, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit in der Eigenschaft als Unternehmer handelt.
3.2 Kostenfreiheit Käufer
Die Registrierung des Käufers auf dem Online-Marktplatz und die Vermittlung eines Unternehmens ist kostenfrei. Klarstellend bedeutet dies, dass dem Käufer für die Vermittlung des Unternehmenskauf keinerlei Vermittlungsprovisionen in Rechnung gestellt werden.
3.3 Weitere Pflichten
3.3.1 Der Käufer ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags mit dem Verkäufer beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat.
3.3.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrages einschließlich sämtlicher für den Vermittlungsvertrag relevanten Faktoren zu informieren. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine Abschrift des Kaufvertrages beziehungsweise der Vereinbarungen zu übermitteln, soweit diese für die Berechnung der Vermittlungsprovision von Bedeutung ist.
3.3.3 Wird der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Käufers vereitelt, hat der Käufer Aufwendungsersatz gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
3.3.4 Der Käufer verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung dieses Vermittlungsvertrages berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufabsicht.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1 Verkäufer und Käufer beauftragen den Auftragnehmer, Vermittlungsdienstleistungen hinsichtlich von Kaufobjekten zu erbringen.
4.2 Der Verkäufer ist mit Abschluss dieses Vermittlungsvertrages berechtigt, auf der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Plattform ein Online-Inserat nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Der Auftragnehmer wird das Inserat im Online-Marktplatz anzeigen. Der Auftragnehmer erbringt hierbei ausdrücklich Vermittlungsdienstleistungen als freier Online-Marktplatz.
4.3 Dem Käufer werden vom Auftragnehmer nach Abschluss dieses Vermittlungsvertrages Kaufobjekte angezeigt, die für den Käufer hinsichtlich einer Unternehmenstransaktion potenziell interessant sein können. Der Auftragnehmer kann hierfür vom Käufer für diesen relevante Kriterien hinsichtlich einer potenziellen Unternehmenstransaktion erfragen (z.B. potenzielles Transaktionsvolumen, Unternehmensgröße, Branchenzugehörigkeit, etc.).
4.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber zum Zwecke der Vermittlung von Unternehmenstransaktionen einen technisch geeigneten Online-Marktplatz zur Verfügung. Der Online-Marktplatz wird als „Software as a Service (SaaS)“ zur Verfügung gestellt, das heißt der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen logisch separierten Account zum Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. Für die Nutzung des Online-Marktplatzes benötigt der Auftraggeber einen aktuellen Standardwebbrowser. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für eine sichere und schnelle Internetverbindung verantwortlich.
4.5 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Online-Marktplatz mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99 % des jeweiligen Kalendermonats zur Verfügung stellen (nachfolgend „Mindestverfügbarkeit“). Verfügbar ist der Online-Marktplatz in diesem Zusammenhang, wenn zwischen den Servern, auf denen der Online-Marktplatz gehostet wird, und dem Übergabepunkt zum Internet eine ununterbrochene Verbindung besteht und der Auftraggeber in der Lage ist, sich anzumelden und Zugriff auf den Online-Marktplatz hat.
4.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Online-Marktplatz verarbeiteten Daten regelmäßig bei sich zu sichern.
4.7 Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages keine Beratungsdienstleistung.
5. Haftungsbegrenzung
5.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
5.2 Für die vorgenannten Fälle begrenzter Haftung wird diese zusätzlich der Höhe nach pro Vertragsjahr auf 25.000 Euro begrenzt.
5.3 Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.
5.5 Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Dieser Vermittlungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Textform und wird mit Zugang bei der jeweils anderen Partei wirksam. Die Kündigung durch den Auftraggeber kann auch durch die Betätigung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche in der Accountverwaltung des Auftraggebers erklärt werden.
6.2 Durch die Kündigung wird der Vermittlungsvertrag mit Wirkung für die Zukunft beendet. Der Auftraggeber ist infolge der Kündigung nicht dazu berechtigt, eine bereits geleistete Servicegebühr – auch nicht anteilig – zurückzufordern.
6.3 Dieser Vermittlungsvertrag endet mit Abschluss der vertragsgegenständlichen Unternehmenstransaktion. Den Abschluss der Unternehmenstransaktion kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform oder durch Nutzung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche in der Accountverwaltung des Auftraggebers erklären.
6.4 Nach dem Zugang der Kündigung dieses Vermittlungsvertrags oder der Kundgabe des Abschlusses der Unternehmenstransaktion deaktiviert und archiviert der Auftragnehmer den Benutzeraccount des Auftraggebers. Eine Löschung des Benutzeraccounts erfolgt erst nach Ablauf aller gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen.
7. Sperrung des Auftraggebers
7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diesen Vermittlungsvertrag temporär oder dauerhaft zu sperren. Weitere gesetzliche und vertragliche Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Infolge der Sperrung des Auftraggebers deaktiviert und archiviert der Auftragnehmer den Benutzeraccount des Auftraggebers. Eine Löschung des Benutzeraccounts erfolgt erst nach Ablauf aller gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen.
7.2 Ein schwerer Verstoß gegen diesen Vermittlungsvertrag im Sinne von Ziffer 7.1 liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dahingehend vorliegen, dass der Auftraggeber die Plattform nutzt, ohne ein ernsthaftes Interesse an einer Transaktion zu haben, versucht, die Pflicht zur Entrichtung der Erfolgsvergütung direkt oder indirekt zu umgehen, oder gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag verstößt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vermittlungsvertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien über den Vertragsgegenstand dar. Vereinbarungen hinsichtlich der Behandlung vertraulicher Informationen durch Auftragnehmer bleiben einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung vorbehalten. Weitere mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
8.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform oder der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.3 Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, nicht-ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.