Fassung vom 16. Mai 2025
Vertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeit und Diskretion in jeder Phase der Transaktion
Willkommen bei selvendo, Ihrem Partner für Unternehmensverkäufe und Nachfolgeregelungen. Bevor Sie unseren Online-Marktplatz nutzen, möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte unserer Vertraulichkeitsvereinbarung in verständlicher Sprache näherbringen.
Über den selvendo-Marktplatz tauschen potenzielle Verkäufer und Käufer vertrauliche Informationen aus, um Unternehmensverkäufe oder -käufe zu prüfen und durchzuführen. Strikte Vertraulichkeit ist für alle Parteien entscheidend.
Vertraulichkeit ist Grundvoraussetzung für jedes Vertrauensverhältnis – insbesondere bei sensiblen Unternehmensverhandlungen. Mit dieser Vereinbarung sichern sich alle beteiligten Parteien (selvendo, Verkäufer, Käufer) rechtlich ab und verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit sämtlicher ausgetauschter Informationen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die folgende Darstellung der Vertraulichkeitsvereinbarung in einfacher Sprache ausschließlich Informationszwecken dient und die juristische Version zusammenfasst, um das Verständnis zu erleichtern. Diese vereinfachte Darstellung hat keine rechtliche Bindung und ersetzt nicht die juristische Version.
1. Anwendungsbereich
Die Vereinbarung gilt für alle Unternehmenskunden auf der Plattform von selvendo (ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).
Sie betrifft sämtliche Verkäufer, Käufer und die selvendo GmbH, die gemeinsam an einem „Projekt“ – also einer potenziellen Unternehmenstransaktion – arbeiten.
2. Was gilt als vertraulich?
Die Tatsache des Projekts selbst (z. B. die Verkaufsabsicht)
Alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auch ohne formale Kennzeichnung
Informationen nach Maßgabe des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) – auch wenn keine aktiven Schutzmaßnahmen nach § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG ergriffen wurden
Beispiele: Kundenlisten, Umsatzzahlen, Marktstrategien, Patente, Verträge, Know-how, Kreditwürdigkeit, geplante Fusionen.
3. Verpflichtungen der Parteien
Die Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Projekts verwendet werden.
Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Informationsgebers erlaubt.
Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Berater) ist nur bei gleichwertiger Vertraulichkeitspflicht erlaubt.
Jede Partei ist verantwortlich, ihr Projektteam intern entsprechend zu verpflichten.
4. Ausnahmen von der Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeitspflicht entfällt nur, wenn:
die Information bereits öffentlich bekannt war,
unabhängig erstellt wurden,
die Information unabhängig und rechtmäßig erlangt wurde,
der Informationsgeber schriftlich die Freigabe erteilt,
eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht (z. B. Gerichtsbeschluss).
5. Kommunikation & Abwerbeverbot
Kein direkter Kontakt zwischen Mitarbeitenden von Käufer und Verkäufer ohne Zustimmung.
Keine Abwerbung von Mitarbeitenden durch die jeweils andere Seite – weder direkt noch indirekt.
6. Dauer der Verpflichtung
Gültigkeit: ab Unterzeichnung bis zum Projektende (z. B. Löschung des Accounts).
Die Vertraulichkeit bleibt auch nach Projektende bestehen – bis zu drei Jahre, sofern die Informationen vertraulich bleiben.
7. Geistiges Eigentum
Kein Erwerb von Rechten an Dokumenten, Ideen oder Know-how durch die bloße Einsicht.
Alle Rechte verbleiben beim jeweiligen Informationsgeber.
8. Rückgabe & Löschung
Vertrauliche Informationen sind spätestens nach Projektende oder auf Anforderung zurückzugeben oder vollständig zu löschen/vernichten (innerhalb von 10 Arbeitstagen).
Einfache technische Speicherreste sind zulässig, wenn eine Löschung unverhältnismäßig aufwendig wäre.
Auf Wunsch muss eine schriftliche Löschbestätigung erfolgen.
9. Form und Gerichtsstand
Änderungen nur in Schriftform (auch für deren Aufhebung).
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der selvendo GmbH.