Fassung vom 16. Mai 2025

Vermittlungsvertrag

Ihre Basis für eine erfolgreiche Unternehmensvermittlung

Vertrauen, Transparenz und Fairness bilden die Grundlage unseres Vermittlungsvertrags. Dieser regelt die Bedingungen, unter denen Sie als Unternehmer unsere Plattform zur Vermittlung von Unternehmensnachfolgen und -verkäufen nutzen können.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die folgende Darstellung des Vermittlungsvertrags in einfacher Sprache ausschließlich Informationszwecken dient und die juristische Version zusammenfasst, um das Verständnis zu erleichtern. Diese vereinfachte Darstellung hat keine rechtliche Bindung und ersetzt nicht die juristische Version.

1. Anwendungsbereich und Vertragspartner
  • Der Vermittlungsvertrag gilt ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB – Verbraucher sind ausgeschlossen.

  • Vertragsparteien sind:
    - selvendo GmbH als Vermittler (nachfolgend „Auftragnehmer“)
    - Verkäufer und Käufer als Auftraggeber – darunter auch beauftragte Makler.

2. Leistungsumfang von selvendo
  • Bereitstellung eines Online-Marktplatzes (SaaS) zur Kontaktvermittlung zwischen Käufern und Verkäufern.

  • Der Auftragnehmer berät nicht rechtlich oder wirtschaftlich, sondern agiert ausschließlich als technischer Vermittler.

3. Kosten und Provisionen

Für Verkäufer:

  • Registrierung ist kostenfrei.

  • Der Verkäufer bezahlt für die Nutzung des Online-Marktplatzes eine Vermittlungsgebühr. Diese setzt sich zusammen aus einer Servicegebühr (nach aktueller Preisliste, zzgl. USt.) und einer Erfolgsabhängigen Vermittlungsprovision, fällig bei Abschluss eines Kaufvertrags.

  • Kaufvertrag umfasst u. a. auch Fusionen, Verpachtungen, Arbeits-/Beraterverträge oder Beteiligungen (einschl. Earn-Outs, Optionen, Verkäuferdarlehen etc.).

  • Berechnungsbasis: Kaufpreis inkl. wirtschaftlich gleichwertiger Leistungen, exkl. Steuern (§ 1 Abs. 2 AStG, § 15 AktG werden berücksichtigt).

  • Die Vermittlungsprovision bleibt auch bei Kaufpreisänderungen und innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsbeendigung fällig, sofern eine durch selvendo nachgewiesene Transaktion erfolgt.  

Für Käufer:

  • Die Nutzung ist vollständig kostenfrei. Es werden keine Provisionen berechnet.

4. Informationspflichten
  • Verkäufer und Käufer sind verpflichtet, selvendo unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Kaufvertrags zu informieren und auf Verlangen Vertragskopien bereitzustellen.

  • Bei Zuwiderhandlung oder Umgehungstatbeständen wird ein Schadensersatzanspruch ausgelöst

5. Haftung
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet selvendo nur für Kardinalpflichten, beschränkt auf 25.000 € je Vertragsjahr.

  • Keine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Produkthaftung (§§ Produkthaftungsgesetz).

  • Keine Haftung bei Datenverlust, sofern der Auftraggeber seine Datensicherungspflichten verletzt.

6. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
  • Kündigung ist jederzeit fristlos und in Textform möglich.

  • Eine bereits gezahlte Servicegebühr wird nicht erstattet.

  • Nach Kündigung wird der Benutzeraccount archiviert und nach Ablauf aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

  • Bei Verstößen kann der Account temporär oder dauerhaft gesperrt werden.

7. Sonstige Regelungen
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der selvendo GmbH.